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   VG Schwerin, 25.01.2021 - 5 B 1098/20 SN   

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https://dejure.org/2021,74953
VG Schwerin, 25.01.2021 - 5 B 1098/20 SN (https://dejure.org/2021,74953)
VG Schwerin, Entscheidung vom 25.01.2021 - 5 B 1098/20 SN (https://dejure.org/2021,74953)
VG Schwerin, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 5 B 1098/20 SN (https://dejure.org/2021,74953)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    EUV 604/2013, Art 18 Abs 1
    Somalia: Dublin: keine systemischen Mängel in Schweden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2021 - 5 B 1098/20
    Der Mitglied staat, der die Überstellung vornehmen müsste, ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Asylantrag selbst zu prüfen, sofern nicht ein anderer Mitgliedstaat als für die Prüfung des Asylantrags zuständig bestimmt werden kann (EuGH, Urt. v. 2 1 . Dezember 2011, C- 411/10 u. a., NVwZ 2012, 417, 419 ff.).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2021 - 5 B 1098/20
    Mittlerweile ist durch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs geklärt, dass ein Asylbewerber Verletzungen bei der korrekten Bestimmung des für die Prüfung eines Schutzbegehrens zuständigen Mitgliedsstaates gemäß Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 geltend ma chen kann (vgl. EuGH, Urteile v. 7. Juni 2016 - C-63/15 - und - C-155/15 -).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-155/15

    Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus VG Schwerin, 25.01.2021 - 5 B 1098/20
    Mittlerweile ist durch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs geklärt, dass ein Asylbewerber Verletzungen bei der korrekten Bestimmung des für die Prüfung eines Schutzbegehrens zuständigen Mitgliedsstaates gemäß Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 geltend ma chen kann (vgl. EuGH, Urteile v. 7. Juni 2016 - C-63/15 - und - C-155/15 -).
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